Wahlarztsystem

 Wahlärztin

Als Wahlärztin habe ich keine Kassenverträge zu den verschiedensten Krankenversicherungsträgern.

Das bedeutet, dass die erbrachten Leistungen nicht direkt mit diesen verrechnet werden können und jede meiner Ordinationen daher direkt vor Ort bar zu bezahlen ist.

Sie erhalten von mir eine Honorarnote und können diese dann bei Ihrer Krankenkasse mittels jeweiligen Antragsformulares einreichen und eine Kostenerstattung beantragen.

Sie erhalten in etwa 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück.
Dies entspricht jedoch in der Regel nicht 80% des Honorars.

Sollten Sie zusätzlich über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote auch bei dieser vorgelegt werden und mit einer kompletten Übernahme der Kosten gerechnet werden.

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